Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.